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Bewertung (Haus- und Grundbesitz, Betriebsvermögen, Bedarfsbewertung)

Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Grundsteuermessbetrag) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung)

Für Auskünfte zu dem ab 1. Januar 2025 geltenden Recht im Bereich der Grundsteuer (sog. neues Recht, Grundsteuerreform) erreichen Sie uns unter

Telefon: 0000 00000-01

Bei Fragen zu dem bis 31. Dezember 2024 geltenden Recht im Bereich der Grundsteuer (sog. altes Recht, Einheitsbewertung) und bei Fragen zur Bedarfsbewertung erreichen Sie uns unter

Besucheradresse:
Pforzheimer Platz 1
02977 Hoyerswerda

Telefon: +49 3571 460-0

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