28.04.2022

Finanzamt Hoyerswerda versendet Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an Eigentümer

Pressemitteilung: Finanzamt Hoyerswerda

In den kommenden Tagen versendet das Finanzamt Hoyerswerda an Eigentümer, die Grundbesitz im Landkreis Bautzen haben, Informationsschreiben zur Grundsteuerreform. Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, wird im Regelfall nur einer der Miteigentümer angeschrieben. Besitzer von land- und fortwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten ihr Informationsschreiben Mitte Juni 2022. Zum Grundbesitz zählen zum Beispiel Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, aber auch unbebaute Grundstücke.

In dem Schreiben werden die relevanten Informationen zur bevorstehenden Erklärungsabgabe zur Feststellung des Grundsteuerwerts und wichtige Termine mitgeteilt. Außerdem enthält das Schreiben bereits das Aktenzeichen, das für die Abgabe der Steuererklärung benötigt wird. Das Schreiben sollte daher gut aufbewahrt werden. Denn ab dem 1. Juli 2022 sind bundesweit alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Steuererklärung für ihre Grundstücke bis spätestens 31. Oktober 2022 abzugeben.

»Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtes sind im hiesigen Zuständigkeitsbereich über 90.000 Wohn- und Geschäftsgrundstücke und über 14.000 landwirtschaftliche -Einheiten bis Ende 2023 zu bewerten.

Am Grundprinzip der Ermittlung der Grundsteuer ändert sich nichts. Auch weiterhin erhalten die Bürger ihre Grundsteuerbescheide von ihrer Gemeinde und das Finanzamt stellt lediglich den Grundstückswert fest.

An Stelle der bisher erforderlichen 18 Angaben sind künftig nur noch 8 Angaben erforderlich, die Erklärung wird damit einfacher.

Sofern das Informationsschreiben noch Fragen aufwirft oder offen lässt stehen wir gern als Ansprechpartner zur Verfügung«, so der Amtsleiter des Finanzamtes Hoyerswerda.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Sachsen finden sich auf www.grundsteuer.sachsen.de. Das Finanzamt hat außerdem eine lokale Hotline für Fragen rund um die Grundsteuererklärung eingerichtet, die unter der Telefonnummer 03571/4601090 während der Öffnungszeiten zu erreichen ist.

Hintergrund:

Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 neu bemessen werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte in den ostdeutschen Bundesländern von 1935 und in den westdeutschen Bundesländern von 1964 müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. In Sachsen sind rund 2,5 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.

Über »Mein ELSTER« steht ab 1. Juli 2022 die kostenfreie Möglichkeit der elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung von »Mein ELSTER« ist eine einmalige Registrierung. Dafür kann die Zertifikatsdatei genutzt werden, die auch für die Einkommensteuer verwendet wird. Alle, die noch nicht für »Mein ELSTER« registriert sind, können das bereits jetzt unter www.elster.de erledigen. Die Erklärungsabgabe ist aber auch mit kommerziellen Steuererklärungsprogrammen möglich.

Die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 hat nichts mit der Grundsteuerreform zu tun. Beide Erhebungen laufen unabhängig voneinander. Die Übermittlung von Angaben zu Gebäuden und Wohnungen an das Statistische Landesamt entbindet die Grundstückseigentümer daher nicht von der Pflicht, eine Steuererklärung für Grundsteuerzwecke beim Finanzamt einzureichen.

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