11.05.2022

Finanzamt Mittweida versendet Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an Eigentümer

Pressemitteilung: Finanzamt Mittweida

In den kommenden Tagen versendet das Finanzamt Mittweida an Eigentümer, die Grundbesitz im Finanzamtsbezirk haben, Informationsschreiben zur Grundsteuerreform. Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, wird im Regelfall nur einer der Miteigentümer angeschrieben. Besitzer von land- und fortwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten ihr Informationsschreiben Mitte Juni 2022. Zum Grundbesitz zählen zum Beispiel Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, aber auch unbebaute Grundstücke.

In dem Schreiben werden die relevanten Informationen zur bevorstehenden Erklärungsabgabe zur Feststellung des Grundsteuerwerts und wichtige Termine mitgeteilt. Außerdem enthält das Schreiben bereits das Aktenzeichen, das für die Abgabe der Steuererklärung benötigt wird. Das Schreiben sollte daher gut aufbewahrt werden. Denn ab dem 1. Juli 2022 sind bundesweit alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Steuererklärung für ihre Grundstücke bis spätestens 31. Oktober 2022 abzugeben.

Amtsleiter Bernd Wisslicen erklärte dazu: »Im Finanzamt Mittweida sind rund 70.000 wirtschaftliche Einheiten zu bewerten. Die Erklärungserstellung ist nicht besonders kompliziert, die erforderlichen Angaben liegen in aller Regel den Eigentümern ohnehin vor. Neu ist lediglich, dass die Erklärung in elektronischer Form abgegeben werden soll.«

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Sachsen finden sich auf www.grundsteuer.sachsen.de. Das Finanzamt hat außerdem eine lokale Hotline für Fragen rund um die Grundsteuererklärung eingerichtet, die unter der Telefonnummer 03727 / 987-400 während der Öffnungszeiten des Finanzamts zu erreichen ist.

Hintergrund:

Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 neu bemessen werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte in den ostdeutschen Bundesländern von 1935 und in den westdeutschen Bundesländern von 1964 müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. In Sachsen sind rund 2,5 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.

Über »Mein ELSTER« steht ab 1. Juli 2022 die kostenfreie Möglichkeit der elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung von »Mein ELSTER« ist eine einmalige Registrierung. Dafür kann die Zertifikatsdatei genutzt werden, die auch für die Einkommensteuer verwendet wird. Alle, die noch nicht für »Mein ELSTER« registriert sind, können das bereits jetzt unter www.elster.de erledigen. Die Erklärungsabgabe ist aber auch mit kommerziellen Steuererklärungsprogrammen möglich.

Die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 hat nichts mit der Grundsteuerreform zu tun. Beide Erhebungen laufen unabhängig voneinander. Die Übermittlung von Angaben zu Gebäuden und Wohnungen an das Statistische Landesamt entbindet die Grundstückseigentümer daher nicht von der Pflicht, eine Steuererklärung für Grundsteuerzwecke beim Finanzamt einzureichen.

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