05.05.2022

Finanzamt Annaberg versendet Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an Eigentümer

Pressemitteilung: Finanzamt Annaberg

In den kommenden Tagen versendet das Finanzamt Annaberg an Eigentümer, die Grundbesitz im ehemaligen Landkreis Annaberg haben, Informationsschreiben zur Grundsteuerreform. Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, wird im Regelfall nur einer der Miteigentümer angeschrieben. Besitzer von land- und fortwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten ihr Informationsschreiben Mitte Juni 2022. Zum Grundbesitz zählen zum Beispiel Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, aber auch unbebaute Grundstücke.

In dem Schreiben werden die relevanten Informationen zur bevorstehenden Erklärungsabgabe zur Feststellung des Grundsteuerwerts und wichtige Termine mitgeteilt. Außerdem enthält das Schreiben bereits das Aktenzeichen, das für die Abgabe der Steuererklärung benötigt wird. Das Schreiben sollte daher gut aufbewahrt werden. Denn ab dem 1. Juli 2022 sind bundesweit alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Steuererklärung für ihre Grundstücke bis spätestens 31. Oktober 2022 abzugeben.

»Wir haben circa 50.000 Grundstücke zu bewerten. Die Erklärungen sind nicht kompliziert und werden in elektronischer Form übermittelt. Daher wird davon ausgegangen, dass wir die Bearbeitung der Erklärungen in einer angemessenen Zeit bewältigen können. Die Finanzverwaltung stellt zahlreiche Informationsmöglichkeiten zur Verfügung und ist bei Fragen für Bürger jederzeit ansprechbar.«, erklärt Herr Joachim Vogt, Amtsleiter des Finanzamtes Annaberg.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Sachsen finden sich auf www.grundsteuer.sachsen.de. Das Finanzamt hat außerdem eine lokale Hotline für Fragen rund um die Grundsteuererklärung eingerichtet, die unter der Telefonnummer 03733/427-9200  in den Servicezeiten (www.Finanzamt-Annaberg.de) zu erreichen ist.

Hintergrund:

Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 neu bemessen werden. Die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte in den ostdeutschen Bundesländern von 1935 und in den westdeutschen Bundesländern von 1964 müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. In Sachsen sind rund 2,5 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.

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