Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt Zwickau hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Nincevic, Mario Lino und Danijela (*.pdf, 17,20 KB) Veröffentlicht am 16.04.2026
- Weber, Thomas (*.pdf, 0,22 MB) Veröffentlicht am 14.04.2026
- Wappler, Ulrich und Katrin (*.pdf, 17,22 KB) Veröffentlicht am 13.04.2026
- Weber, Thomas (*.pdf, 15,50 KB) Veröffentlicht am 07.04.2026