Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt Zwickau hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Pastor und Pastorová, Michal und Margita (*.pdf, 11,92 KB) veröffentlicht am 15.07.2026
- Schaapsmeerdes, Gilberto Francesco (*.pdf, 0,21 MB) Veröffentlicht am 10.07.2026
- Galinger, Ivan (*.pdf, 0,21 MB) Veröffentlicht am 07.07.2026