Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Basel, Mohamad (*.pdf, 69,54 KB) Veröffentlicht am 25.09.2026
- Posavec, Matija (*.pdf, 70,34 KB) Veröffentlicht am 22.09.2026
- Florea, Tatiana-Madalina (*.pdf, 69,72 KB) Veröffentlicht am 21.09.2026
- Frisch, Michael Hans Günter (*.pdf, 70,43 KB) Veröffentlicht am 21.09.2026
- Decuseara, Dumitru Marius (*.pdf, 68,90 KB) Veröffentlicht am 18.09.2026
- Marek, Stanislav (*.pdf, 49,06 KB) Veröffentlich am: 16.09.2026
- Dekmeijers, Girts (*.pdf, 70,41 KB) Veröffentlicht am 11.09.2026