Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Simon, Gerald (*.pdf, 26,96 KB) Veröffentlicht am 29.04.2025
- Breitfeld + Partner GmbH (*.pdf, 27,14 KB) Veröffentlicht am 29.04.2025
- Schreiter, Max (*.pdf, 26,64 KB) Veröffentlicht am 23.04.2025
- Schmied, Tony Frank (*.pdf, 26,62 KB) Veröffentlicht am 23.04.2025
- Grancea und Grancea Emil Mircea und Vasilica-Ionela (*.pdf, 26,94 KB) Veröffentlicht am 17.04.2025