Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Oehme, Pierre Daniel (*.pdf, 26,46 KB) veröffentlicht am 03.02..2025
- Tkachuk, Yurii (*.pdf, 26,85 KB) veröffentlicht am 28.01.2025
- Alharbi, Saad Hassan K (*.pdf, 26,83 KB) veröffentlicht am 27.01.2025
- Tsanakidis, Lukas (*.pdf, 26,89 KB) veröffentlicht am 24.01.2025
- Thies-Bousalem, Christine (*.pdf, 27,15 KB) veröffentlicht am 24.01.2025