Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Suarez, Vincenzo (*.pdf, 31,65 KB) veröffentlicht am 27.02.2026
- GbR Bulldogteile Damme (*.pdf, 49,63 KB) veröffentlicht am 27.02.2026
- Dorian Prosdocimi für Verrian Ontario Ltd. (*.pdf, 45,53 KB) veröffentlicht am 27.02.2026
- Rimboiu, Florin Gabriel (*.pdf, 32,26 KB) veröffentlicht am 25.02.2026
- Sartaj, Habibi (*.pdf, 38,44 KB) veröffentlicht am 16.02.2026
- Barhoum, Refat (*.pdf, 38,48 KB) veröffentlicht am 16.02.2026