Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Litzel-Andrich, Andrea (*.pdf, 69,15 KB) veröffentlicht am 12.12.2025
- Thau, Mario und Gesine (*.pdf, 63,31 KB) veröffentlicht am 11.12.2025
- Midus Trade GmbH (*.pdf, 19,40 KB) veröffentlicht am 10.12.2025
- Litzel-Andrich, Andrea (*.pdf, 40,12 KB) veröffentlicht am 09.12.2025
- Fandrich, Robert (*.pdf, 40,73 KB) veröffentlicht am 09.12.2025
- Picker, Julia Elisabeth (*.pdf, 60,86 KB) veröffentlicht am 04.12.2025