Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Sartaj, Habibi (*.pdf, 38,44 KB) veröffentlicht am 16.02.2026
- Barhoum, Refat (*.pdf, 38,48 KB) veröffentlicht am 16.02.2026
- Vincenzo Suarez (*.pdf, 38,14 KB) veröffentlicht am 12.02.2026
- Maciej Stanislaw und Monika Susfal (*.pdf, 38,31 KB) veröffentlicht am 12.02.2026
- Herrn und Frau Miloslav und Krista Malkova (*.pdf, 60,91 KB) veröffentlicht am 10.02.2026
- Wüthrich-Doerr, Daniela (*.pdf, 38,84 KB) veröffentlicht am 09.02.2026