Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- RWS UG (haftungsbeschränkt) (*.pdf, 57,38 KB) veröffentlicht am 05.08.2026
- Stielenbach, Leon (*.pdf, 69,96 KB) veröffentlicht am 04.08.2026
- Anna Elisabet Gehrt (*.pdf, 69,84 KB) veröffentlicht am 04.08.2026
- Sufanik, Robert (*.pdf, 55,39 KB) veröffentlicht am 04.08.2026
- Wolf, Annett (*.pdf, 55,30 KB) veröffentlicht am 31.07.2026
- Dintchev, Andrey Nedialkov (*.pdf, 71,11 KB) veröffentlicht am 27.07.2026
- Mihai-Novita Petrovici (*.pdf, 70,78 KB) veröffentlicht am 24.07.2026