Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt Leipzig II hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Anantama, Nadia Ayurini (*.pdf, 18,98 KB) Veröffentlicht am: 05.09.2026
- Days Technologies GmbH (*.pdf, 19,77 KB) Veröffentlicht am: 04.09.2026
- van Deest, Ralf Ferdinand (*.pdf, 19,54 KB) Veröffentlicht am: 28.08.2026
- Z-Bau- und Immobilien Group GmbH (*.pdf, 19,42 KB) Veröffentlicht am: 26.08.2026
- Chrostek, Mateusz und Monika (*.pdf, 19,12 KB) Veröffentlicht am: 26.08.2026