Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt Görlitz hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Omar Mustafa Ali Gouda Abdelmawla (*.pdf, 31,31 KB) Veröffentlicht am: 02.04.2026
- Kowalikowski, Marek und Kowalikowska, Anna (*.pdf, 30,43 KB) Veröffentlicht am: 02.04.2026
- Mietex Trade GmbH (*.pdf, 31,54 KB) Veröffentlicht am: 02.04.2026
- M-Resort GmbH (*.pdf, 31,14 KB) Veröffentlicht am: 02.04.2026