Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt Görlitz hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Mateusz Andrzej Szewczyk und Agata Dorota Szewczyk (*.pdf, 26,67 KB) Veröffentlicht am: 28.04.2025
- Stencelewski, Rafal Marcin (*.pdf, 26,67 KB) Veröffentlicht am: 28.04.2025
- Steinert, Bruno Tom (*.pdf, 26,59 KB) Veröffentlicht am: 25.04.2025