Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt Görlitz hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Albers, Max als Miterbe nach Herrn Siegfried Martin Siebert (*.pdf, 26,70 KB) Veröffentlicht am: 26.05.2023
- Su, Guohuan (*.pdf, 26,61 KB) Veröffentlicht am: 26.05.2023
- Harnisch, Mathias (*.pdf, 26,98 KB) Veröffentlicht am: 26.05.2023
- Gerda Gumbrich (*.pdf, 10,23 KB) Veröffentlicht am: 26.05.2023
- Hess, Tomas (*.pdf, 26,68 KB) Veröffentlicht am: 26.05.2023