Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Egea Pato, Andrea Alejandra (*.pdf, 60,86 KB) Veröffentlicht am 13.01.2026
- Sturm, Tibor (*.pdf, 60,58 KB) Veröffentlicht am 13.01.2026
- Jungjohann, Alina Camille (*.pdf, 60,68 KB) Veröffentlicht am 13.01.2026
- Ahmaki, Waad Abdulnafeh Mohammed (*.pdf, 38,41 KB) Veröffentlicht am 06.01.2026