Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Khurshid, Azad Jumma (*.pdf, 26,48 KB) Veröffentlicht am 23.07.2024
- Menzel, Ralf (*.pdf, 27,13 KB) Veröffentlicht am 23.07.2024
- Stöcker, Marcus (*.pdf, 26,81 KB) Veröffentlicht am 23.07.2024
- Tetzel, Klaus Frank (*.pdf, 26,95 KB) Veröffentlicht am 23.07.2024
- Writam Banerjee und Poulami Chowdhury (*.pdf, 27,03 KB) Veröffentlicht am 23.07.2024
- Wekeser, Jakob (*.pdf, 27,09 KB) Veröffentlicht am 16.07.2024
- Balazova, Gisela (*.pdf, 26,98 KB) Veröffentlicht am 16.07.2024
- Kutz, Mathias (*.pdf, 26,73 KB) Veröffentlicht am 16.07.2024
- Unger, Rico Falk (*.pdf, 27,00 KB) Veröffentlicht am 16.07.2024
- Sourav De (*.pdf, 26,88 KB) Veröffentlicht am 16.07.2024
- Thomas, Jürgen Maik (*.pdf, 26,81 KB) Veröffentlicht am 16.07.2024