Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Tom Uhlig (*.pdf, 26,73 KB) Veröffentlichung 08.07.2024
- J.P. LIU Import und Export GmbH (*.pdf, 27,50 KB) Veröffentlichung 08.07.2024
- Jawohl Sortierungs UG (*.pdf, 27,38 KB) Veröffentlichung 08.07.2024
- Inpronet UG (*.pdf, 27,29 KB) Veröffentlichung 08.07.2024
- KDM Logistik GmbH (*.pdf, 27,23 KB) Veröffentlichung 08.07.2024
- K & P Projektgesellschaft Schlesierstr. 50 mbH (*.pdf, 27,73 KB) Veröffentlichung 08.07.2024
- Sven Woska (*.pdf, 26,60 KB) Veröffentlichung 08.07.2024
- LEDynamics Projekt Division GmbH (*.pdf, 26,81 KB) Veröffentlichung 08.07.2024
- LED Dynamics Projekt Division GmbH (*.pdf, 26,94 KB) Veröffentlichung 08.07.2024