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Hinweise zum E-Mail-Verkehr

Allgemeines

Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannten E-Mail-Adressen dient insbesondere dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. Darunter fallen beispielsweise:

  • Änderungsanträge zum Steuerbescheid
  • Anfragen zum Bearbeitungsstand
  • Beantwortung von Rückfragen

Ferner ist auch die Übersendung eingescannter Abtretungsanzeigen per E-Mail zulässig, die zuvor vollständig ausgefüllt und unterzeichnet wurden. Bitte beachten Sie insbesondere für fristwahrende Schreiben, dass das Zustellrisiko bei dem Versender der E-Mail liegt.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Unbefugte Zugang zu den E-Mail-Inhalten verschaffen. Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Steuergeheimnis oder dem Datenschutz unterliegen, nutzen die betroffenen Dienststellen daher grundsätzlich sichere Kommunikationswege wie Brief, Fax oder Telefon. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail für diese Zwecke Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Die zusätzliche Angabe einer Telefon- bzw. Faxnummer erleichtert dem Finanzamt die Beantwortung Ihrer E-Mail.

Im Einzelfall kann die Behörde per E-Mail kommunizieren, sofern der Steuerpflichtige oder sein steuerlicher Vertreter dies ausdrücklich wünscht und die betroffene(n) Dienststelle(n) durch schriftliche Erklärung insoweit vom Steuergeheimnis nach § 30 Absatz 4 Nummer 3 Abgabenordnung (AO) befreit.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Dateien, beispielsweise ZIP-Archive, EXCEL-Tabellen oder WORD-Dokumente, für deren Zugriff ein Passwort vergeben wurde, nicht weiterverarbeitet werden können.

Wir bitten deshalb von einer Übersendung passwortgeschützter Dateien abzusehen.

Eine Übersendung per E-Mail ist bei Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen, für die eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist bzw. wenn absolute Sicherheit über die Identität des Einsenders bestehen muss, nur möglich, wenn rechtlich die Möglichkeit der Übersendung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eröffnet ist. In diesem Fall sind die Hinweise zur qualifiziert elektronischen Signatur zu beachten.

Unabhängig davon sind für die elektronische Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen (z. B. Steuererklärungen) die amtlichen Schnittstellen ordnungsgemäß zu bedienen. Dazu kann »Mein ELSTER« oder jede andere Software mit der ELSTER-Schnittstelle genutzt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Steuerportal.

verschlüsselte Kommunikation

Grundsätzlich sollte eine Kommunikation in steuerlichen Angelegenheiten über ELSTER durchgeführt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Steuerportal.

Daneben können Sie Ihrem Finanzamt auch eine verschlüsselte oder verschlüsselte und signierte E-Mail schicken. Hierfür werden die Nachrichten mittels dem S/MIME-Standard inhaltsverschlüsselt. Um das Verfahren zu nutzen, laden Sie sich bitte das für Ihr zuständiges Finanzamt hinterlegte Zertifikat herunter und binden dies in Ihren E-Mail-Client ein. Verwenden Sie für die Kommunikation die dort genannte E-Mail-Adresse. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.esv.sachsen.de.

qualifiziert elektronische Signatur

Sofern keine definierten Schnittstellen zu bedienen sind, können Sie Ihrem Finanzamt auch Dokumente übersenden, die mit einer qualifiziert elektronischen Signatur versehen sind. Sie ersetzt die eigenhändige Unterschrift mit allen rechtlichen Wirkungen. Mit der Nutzung der qualifiziert elektronischen Signatur unterschreiben Sie ein elektronisches Dokument und bestätigen, dass Sie der Absender der Nachricht bzw. der Unterzeichner des Dokumentes sind. Sie kann genutzt werden um unterschriftbedürftige Dokumente digital an das Finanzamt zu übermitteln, z. B. Erteilung einer Einzugsermächtigung.

Sollte eine Signaturprüfung nicht erfolgreich gewesen sein oder Ihre Nachricht nicht gelesen werden können, werden Sie darüber umgehend informiert. Bitte senden Sie Ihre Nachricht an die eigens dafür eingerichtete E-Mail-Adresse. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.esv.sachsen.de.

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