Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Szopa, Piotr Krzysztof (*.pdf, 27,02 KB) Veröffentlicht am 15.04.2025
- Alwasli Elouasli, Mariam Meriyem (*.pdf, 26,84 KB) Veröffentlicht am 15.04.2025
- Balog, Attila und Adrienn (*.pdf, 26,64 KB) Veröffentlicht am 15.04.2025
- PBT Pflasterbau Triebel GmbH (*.pdf, 27,33 KB) Veröffentlicht am 15.04.2025
- Trommer, Marcel (*.pdf, 26,82 KB) Veröffentlicht am 15.04.2025
- Tincu, Emil-Vasile (*.pdf, 26,75 KB) Veröffentlicht am 15.04.2025