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Zuständigkeit

Die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner im Finanzamt finden Sie unter dem Menüpunkt »Ansprechpartner«.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften der

Wohnsitzfinanzamt

Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (das sog. »Wohnsitzfinanzamt«).

Fachzuständigkeiten

Für juristische Personen oder andere Steuerbereiche kann ein anderes Finanzamt (z.B. das sog. »Betriebs-« oder »Lagefinanzamt«) zuständig sein.

Informationen zu den Finanzamtszuständigkeiten im Rahmen der Grundsteuerreform finden Sie unter:

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