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Zuständiges Finanzamt

Zuständig ist das sächsische Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Grundbesitz befindet.

Das zuständige Finanzamt können Sie dem Informationsschreiben entnehmen, das im Frühjahr 2022 vom Finanzamt versandt wurde. Weitere Hinweise zum Informationsschreiben erhalten Sie unter »Eigentümer«.

Für Grundbesitz in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz gilt die Besonderheit, dass immer nur eines der zwei Großstadt-Finanzämter zuständig ist:

  • Finanzamt Dresden-Nord für jeden in Dresden gelegenen Grundbesitz
  • Finanzamt Leipzig I für jeden in Leipzig gelegenen Grundbesitz
  • Finanzamt Chemnitz-Süd für jeden in Chemnitz gelegenen Grundbesitz

Hier können Sie Ihr zuständiges Finanzamt recherchieren. Bitte beachten Sie jedoch die besonderen Zuständigkeiten in den sächsischen kreisfreien Städten.

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