Grundsteuer
Was ist die Grundsteuer? Warum wird sie reformiert? Wer ist von der Grundsteuerreform eigentlich betroffen? Und was kommt auf Sie zu? Hier informiert die sächsische Steuerverwaltung zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) kann ab dem 1. Juli 2022 abgegeben werden. Maßgeblicher Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022. Fristende für die Erklärungsabgabe ist am 31. Oktober 2022. Sie werden rechtzeitig vor Beginn der Erklärungsabgabe ein Schreiben von Ihrem Finanzamt erhalten, in dem wichtige Informationen enthalten und Termine genannt sind.
Zur Anzeigepflicht bei Veränderungen am Grundstück oder Gebäude oder der Nutzung und bei steuerbefreitem Grundbesitz: siehe Anzeigepflichten
Themen
- Allgemeines Wir beantworten häufig gestellte Fragen zum Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«.
- Sie sind…? Hier finden Sie zielgruppenspezifische Informationen rund um das Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«.
- Abgabe der Feststellungserklärung Wir erläutern, in welcher Form die Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen ist.
- Ausfüllanleitung ELSTER Beim Ausfüllen Ihrer Feststellungserklärung in ELSTER ergeben sich Fragen? Wir geben Hilfestellung.
- Grundsteuerportal Sachsen (Flurstücksinformationen) Hier können Sie ab dem 1. Juli 2022 Angaben für die Feststellungserklärung recherchieren.
- Zuständiges Finanzamt Hier können Sie das für Ihre Feststellungserklärung zuständige Finanzamt finden.
- Kontakt Sie haben weitere Fragen? Das »zuständige Finanzamt« beantwortet Sie Ihnen gern.
Flyer »Die neue Grundsteuer«
Informationen zum Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform« finden Sie auch im Flyer