Grundsteuer
Was ist die Grundsteuer? Warum wird sie reformiert? Wer ist von der Grundsteuerreform eigentlich betroffen? Und was kommt auf Sie zu? Hier informiert die sächsische Steuerverwaltung zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) war bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Wie es nach der Abgabe der Feststellungserklärung weitergeht, erfahren Sie unter Allgemeines – Wie sieht der Zeitrahmen aus?
Sie haben die Feststellungserklärung noch nicht abgegeben? |
Die sächsischen Finanzämter weisen auf Folgendes hin: Alle, die am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundstücken in Sachsen sowie erbbauberechtigt waren, waren nach § 149 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 228 Bewertungsgesetz und der die Bekanntmachung vom 30. März 2022 ersetzenden öffentlichen Bekanntmachung vom 4. November 2022 (BStBl I 2022 Seite 1448) verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 abzugeben. Sofern noch nicht erfolgt, ist die Feststellungserklärung elektronisch (z. B. über ELSTER, www.elster.de) oder – sofern zulässig – nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform bis spätestens 30. Juni 2023 einzureichen. Die Abgabefrist wird hierdurch nicht verlängert. Bei Nichtabgabe der Feststellungserklärung werden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt (§ 162 AO). Wegen Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe von Feststellungserklärungen ist gem. § 152 AO die Festsetzung eines Verspätungszuschlags möglich. Die Höhe des Verspätungszuschlags ist maßgeblich von der Dauer der Fristüberschreitung abhängig. |
Einspruch
Sollten Sie Einspruch gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer eingelegt haben, bitten wir um Verständnis, dass die Finanzämter grundsätzlich keine Eingangsbestätigung erteilen. Die Bearbeitung der Einsprüche ist auch ohne Bestätigung gewährleistet. Bitte sehen Sie ebenfalls von telefonischen Anfragen zum Stand der Einspruchsbearbeitung ab. Das Finanzamt wird sich schriftlich bei Ihnen melden.
Themen
- Allgemeines Wir beantworten häufig gestellte Fragen zum Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«.
- Sie sind…? Hier finden Sie zielgruppenspezifische Informationen rund um das Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«.
- Abgabe der Feststellungserklärung Wir erläutern, in welcher Form die Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen ist.
- Ausfüllanleitung ELSTER Beim Ausfüllen Ihrer Feststellungserklärung in ELSTER ergeben sich Fragen? Wir geben Hilfestellung.
- Anzeigepflichten Bei Veränderungen am Grundstück oder Gebäude oder der Nutzung und bei steuerbefreitem Grundbesitz sind Anzeigepflichten zu beachten.
- Grundsteuerportal Sachsen (Flurstücksinformationen) Hier können Sie Angaben für die Feststellungserklärung recherchieren.
- Zuständiges Finanzamt Hier können Sie das für Ihre Feststellungserklärung zuständige Finanzamt finden.
- Kontakt Sie haben weitere Fragen? Das »zuständige Finanzamt« beantwortet Sie Ihnen gern.
Flyer »Die neue Grundsteuer«
Informationen zum Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform« finden Sie auch im Flyer
Kurzüberblick
Einen Kurzüberblick bietet auch die Präsentation des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen