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Grundsteuer

Was ist die Grundsteuer? Warum wird sie reformiert? Wer ist von der Grundsteuerreform eigentlich betroffen? Und was kommt auf Sie zu? Hier informiert die sächsische Steuerverwaltung zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) war bis zum 31. Januar 2023  abzugeben. Wenn Sie die Erklärung noch nicht abgegeben haben, sind Sie auch nach Ablauf der Frist weiterhin zur Abgabe verpflichtet; geben Sie daher Ihre Feststellungserklärung bitte umgehend ab. Wie es nach der Abgabe der Feststellungserklärung weitergeht, erfahren Sie unter Allgemeines – Wie sieht der Zeitrahmen aus?

Sollten Sie Einspruch gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer eingelegt haben, bitten wir um Verständnis, dass die Finanzämter grundsätzlich keine Eingangsbestätigung erteilen. Die Bearbeitung der Einsprüche ist auch ohne Bestätigung gewährleistet. Bitte sehen Sie ebenfalls von telefonischen Anfragen zum Stand der Einspruchsbearbeitung ab. Das Finanzamt wird sich schriftlich bei Ihnen melden.

Zur Anzeigepflicht bei Veränderungen am Grundstück oder Gebäude oder der Nutzung und bei steuerbefreitem Grundbesitz: siehe Anzeigepflichten

Themen

Flyer »Die neue Grundsteuer«

Informationen zum Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform« finden Sie auch im Flyer

Kurzüberblick

Einen Kurzüberblick bietet auch die Präsentation des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

Grundsteuerreform - Warum

Video gibt allgemeine Einführung in das Thema – keine Klärung von Detailfragen

Grundsteuerreform - Wofür

Grundsteuerreform - ELSTER

Steuerchatbot

Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantwortet Ihnen auch der virtuelle Steuerchatbot.

Regelung der Länder zur Grundsteuerreform

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