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Grundsteuer

Was ist die Grundsteuer? Warum wird sie reformiert? Wer ist von der Grundsteuerreform eigentlich betroffen? Und was kommt auf Sie zu? Hier informiert die sächsische Steuerverwaltung zu allen wichtigen Fragen rund um das Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform«

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) war bis zum 31. Januar 2023  abzugeben. Wie es nach der Abgabe der Feststellungserklärung weitergeht, erfahren Sie unter Allgemeines – Wie sieht der Zeitrahmen aus?

Sie haben die Feststellungserklärung noch nicht abgegeben?

Die sächsischen Finanzämter weisen auf Folgendes hin:

Alle, die am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundstücken in Sachsen sowie erbbauberechtigt waren, waren nach § 149 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 228 Bewertungsgesetz und der die Bekanntmachung vom 30. März 2022 ersetzenden öffentlichen Bekanntmachung vom 4. November 2022 (BStBl I 2022 Seite 1448) verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 abzugeben.

Sofern noch nicht erfolgt, ist die Feststellungserklärung elektronisch (z. B. über ELSTER, www.elster.de) oder – sofern zulässig – nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform bis spätestens 30. Juni 2023 einzureichen. Die Abgabefrist wird hierdurch nicht verlängert.

Bei Nichtabgabe der Feststellungserklärung werden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt (§ 162 AO).

Wegen Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe von Feststellungserklärungen ist gem. § 152 AO die Festsetzung eines Verspätungszuschlags möglich. Die Höhe des Verspätungszuschlags ist maßgeblich von der Dauer der Fristüberschreitung abhängig.

Einspruch

Sollten Sie Einspruch gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer eingelegt haben, bitten wir um Verständnis, dass die Finanzämter grundsätzlich keine Eingangsbestätigung erteilen. Die Bearbeitung der Einsprüche ist auch ohne Bestätigung gewährleistet. Bitte sehen Sie ebenfalls von telefonischen Anfragen zum Stand der Einspruchsbearbeitung ab. Das Finanzamt wird sich schriftlich bei Ihnen melden.

Themen

Flyer »Die neue Grundsteuer«

Informationen zum Thema »Grundsteuer und Grundsteuerreform« finden Sie auch im Flyer

Kurzüberblick

Einen Kurzüberblick bietet auch die Präsentation des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

Grundsteuerreform - Warum

Video gibt allgemeine Einführung in das Thema – keine Klärung von Detailfragen

Grundsteuerreform - Wofür

Grundsteuerreform - ELSTER

Steuerchatbot

Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantwortet Ihnen auch der virtuelle Steuerchatbot.

Regelung der Länder zur Grundsteuerreform

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