Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Michael Newitsch (*.pdf, 26,61 KB) veröffentlicht am 14. August 2025
- GINCAP - Bestand 1 GmbH (*.pdf, 27,06 KB) Veröffentlicht am: 05. August 2025