Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt XY hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Suyunov Rakhmatillo (*.pdf, 1,04 MB) Bescheid über Einkommensteuer für 2023 vom 17.07.2024
- Kozelnicky, Jan und Kozelnicka-Svobodova, Andrea (*.pdf, 26,77 KB) Bescheide für 2022 und 2023 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag vom 06.06.2024