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Grundsteuerportal Sachsen 2023

ACHTUNG:
Die aktualisierten Flurstücksinformationen im Grundsteuerportal Sachsen 2023 gelten nicht
für eine Feststellungserklärung auf den 1. Januar 2022 (Hauptfeststellung). Dafür nutzen
Sie bitte das Grundsteuerportal Sachsen 2022.
Sehr geehrte Nutzerin,
sehr geehrter Nutzer,
bitte speichern Sie die Daten zu Ihrem Flurstück für sich ab, sobald Sie die Daten zu Ihrem Flurstück abgefragt haben.
Sie vermeiden damit wiederholte Abfragen und helfen uns, das Grundsteuerportal für diejenigen Erklärungspflichtigen
funktionsfähig zu halten, die ihre Daten noch nicht abgefragt haben.
Vielen Dank.
Ihre sächsische Finanzverwaltung
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