Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt Löbau hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Torsten Kappl (*.pdf, 16,32 KB) Veröffentlicht am 22.07.2024
- Heinz, Andreas (*.pdf, 15,97 KB) Veröffentlicht am 22.07.2024
- Scholze, Lucas (*.pdf, 10,39 KB) Veröffentlicht am: 19.07.2024
- Milan Miska (*.pdf, 16,01 KB) Veröffentlicht am 09.07.2024
- GbR Maraun-Ayensa (*.pdf, 16,02 KB) Veröffentlicht am 09.07.2024