Öffentliche Zustellungen
Öffentliche Bekanntmachung der Benachrichtigungen über die Zustellung von amtlichen Dokumenten (Öffentliche Zustellungen)
Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde allgemein hierfür bestimmten Stelle zugestellt werden.
Das Finanzamt Löbau hat diese Internetseite als Stelle der Bekanntmachung bestimmt. Die Benachrichtigungen sind hier zwei Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum einsehbar.
- Ragnarsdottir, Gudrun als Gesamtrechtsnachfolgerin nach Arni Björn Jonasson (*.pdf, 0,20 MB) Veröffentlicht am 03.06.2025
- Brellos, Janos (*.pdf, 60,62 KB) Veröffentlicht am 27.05.2025
- Mario Rafael (*.pdf, 0,23 MB) Veröffentlicht am 21.05.2025
- Heinz, Andreas (*.pdf, 0,20 MB) Veröffentlicht am 21.05.2025
- Robin Ziska und Monika Ziskova (*.pdf, 0,20 MB) Veröffentlicht am 21.05.2025