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Zentrale bundesweite und landesweite Sonderzuständigkeit

Ab Juni 2024 Verzögerungen bei der Bearbeitung steuerlicher Anliegen ausländischer Unternehmen und Arbeitnehmer (RO, SK, CZ)

Aufgrund interner Umstrukturierungen des Finanzamtes Chemnitz-Süd im Zeitraum Juni 2024 bis August 2024 wird es ab Juni zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von steuerlichen Anliegen ausländischer Unternehmen und Arbeitnehmer aus den Ländern Rumänien, Slowakei und Tschechien kommen.

»Selbstverständlich werden dringliche Fälle weiterhin zügig bearbeitet«, erläutert Amtsleiter Joachim Fladerer, »und der durch die Umstrukturierung entstehende Rückstand schnellstmöglich aufgearbeitet.«

Zentrale Zuständigkeit für die Bundesrepublik Deutschland

  • Besteuerung von »Bauunternehmen«, die in Rumänien, der Slowakischen Republik oder der Tschechischen Republik ansässig sind
  • Besteuerung der bei den vorgenannten Bauunternehmen beschäftigten »Arbeitnehmer« mit  Wohnsitz in Rumänien, der Slowakischen Republik oder der Tschechischen Republik
  • »Umsatzbesteuerung« aller Unternehmen, die in Rumänien, der Slowakischen Republik oder der Tschechischen Republik ansässig sind (unabhängig von der Branche)

Zentrale Zuständigkeit für den Freistaat Sachsen

  • Besteuerung bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung durch einen ausländischen Verleiher (alle Staaten!) außerhalb des Baugewerbes
  • Besteuerung der im Ausland (alle Staaten!) ansässigen Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer, die im Freistaat Sachsen tätig sind
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