25.04.2022

Finanzamt Löbau versendet Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an Eigentümer

Pressemitteilung: Finanzamt Löbau

In den kommenden Tagen versendet das Finanzamt Löbau an alle Grundstückseigentümer im Zuständigkeitsbereich Löbau/Zittau Informationsschreiben zur Grundsteuerreform. Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, wird im Regelfall nur einer der Miteigentümer angeschrieben. Besitzer von land- und fortwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten ihr Informationsschreiben Mitte Juni 2022. Zum Grundbesitz zählen zum Beispiel Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, aber auch unbebaute Grundstücke.

In dem Schreiben werden die relevanten Informationen zur bevorstehenden Erklärungsabgabe zur Feststellung des Grundsteuerwerts und wichtige Termine mitgeteilt. Außerdem enthält das Schreiben bereits die Flurstücksnummer und das Aktenzeichen für die Grundsteuererklärung. Diese Angaben werden für die Abgabe der Steuererklärung benötigt. Das Schreiben sollte daher gut aufbewahrt werden. Denn ab dem 1. Juli 2022 sind bundesweit alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Steuererklärung für ihre Grundstücke bis spätestens 31. Oktober 2022 abzugeben.

Amtsleiter Thomas Rummel: »Die Grundsteuerreform ist die aufwändigste Reform der Steuerverwaltung seit Jahrzehnten. Im Finanzamt Löbau sind davon über 81.000 wirtschaftliche Einheiten betroffen. Die Erklärungsvordrucke und zahlreiche Informationsmöglichkeiten werden ab 1. Juli zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist nur eine elektronische Erklärungsabgabe vorgesehen - das vereinfacht das Ausfüllen der Formulare enorm! Bis die Erklärungsabgabe möglich ist, sollten betroffene Eigentümer ihre Unterlagen sichten, z.B. Grundbuchauszug und Wohnflächenberechnung.«

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Sachsen finden sich auf www.grundsteuer.sachsen.de. Das Finanzamt hat außerdem eine lokale Hotline für Fragen rund um die Grundsteuererklärung eingerichtet, die unter der Telefonnummer 03585/455-567 während der regulären Öffnungszeiten zu erreichen ist.

Hintergrund:
Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 neu bemessen werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte in den ostdeutschen Bundesländern von 1935 und in den westdeutschen Bundesländern von 1964 müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. In Sachsen sind rund 2,5 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.

Über »Mein ELSTER« steht ab 1. Juli 2022 die kostenfreie Möglichkeit der elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung von »Mein ELSTER« ist eine einmalige Registrierung. Dafür kann die Zertifikatsdatei genutzt werden, die auch für die Einkommensteuer verwendet wird. Alle, die noch nicht für »Mein ELSTER« registriert sind, können das bereits jetzt unter www.elster.de erledigen. Die Erklärungsabgabe ist aber auch mit kommerziellen Steuererklärungsprogrammen möglich.

Die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 hat nichts mit der Grundsteuerreform zu tun. Beide Erhebungen laufen unabhängig voneinander. Die Übermittlung von Angaben zu Gebäuden und Wohnungen an das Statistische Landesamt entbindet die Grundstückseigentümer daher nicht von der Pflicht, eine Steuererklärung für Grundsteuerzwecke beim Finanzamt einzureichen.

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