Mieter oder Pächter
Als Mieter müssen Sie weder eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) erstellen, noch eine Grundsteueränderungsanzeige abgeben. Für die von Ihnen gemietete Immobilie gibt der Eigentümer die Grundsteueränderungsanzeige bzw. die Feststellungserklärung ab. Die neue Grundsteuer ist wie bisher vom Eigentümer zu zahlen und wird in der Regel als Teil der Betriebskosten weiterberechnet.
Als Pächter müssen Sie ebenfalls weder eine Feststellungserklärung erstellen, noch eine Grundsteueränderungsanzeige abgeben. Für die von Ihnen gepachteten Flächen gibt der Eigentümer die Grundsteueränderungsanzeige bzw. die Feststellungserklärung ab. Möglicherweise wird der Eigentümer um Ihre Unterstützung bitten und sich bei Ihnen erkundigen, wie Sie die gepachteten Flächen bewirtschaften. Es kann auch vereinbart sein, dass Sie dem Eigentümer entsprechende Änderungen von sich aus mitzuteilen haben.
Ab 2025 ist die neue Grundsteuer vom Eigentümer zu zahlen, wird aber in der Regel weiterberechnet.